MEIN ANGEBOT FÜR SIE:

Als externe Rechtsabteilung stehe ich Ihnen für alle in Ihrem Unternehmen auftauchenden Rechtsfragen jederzeit zur Verfügung – auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und am Wochenende. Für Ihren individuellen Beratungsbedarf stehen Ihnen die folgenden Servicepakete zur Auswahl:
Start-up
3
Beratungsstunden
im Monat
500 EUR
monatlich
bei 24 Monaten
Vertragslaufzeit
550 EUR
monatlich
bei 12 Monaten
Vertragslaufzeit
600 EUR
monatlich
bei 6 Monaten
Vertragslaufzeit

Small Business
2
Beratungsstunden
im Monat
460 EUR
monatlich
bei 24 Monaten
Vertragslaufzeit
480 EUR
monatlich
bei 12 Monaten
Vertragslaufzeit
500 EUR
monatlich
bei 6 Monaten
Vertragslaufzeit

Medium Business
3
Beratungsstunden
im Monat
660 EUR
monatlich
bei 24 Monaten
Vertragslaufzeit
690 EUR
monatlich
bei 12 Monaten
Vertragslaufzeit
720 EUR
monatlich
bei 6 Monaten
Vertragslaufzeit

Big Business
5
Beratungsstunden
im Monat
1.050 EUR
monatlich
bei 24 Monaten
Vertragslaufzeit
1.100 EUR
monatlich
bei 12 Monaten
Vertragslaufzeit
1.150 EUR
monatlich
bei 6 Monaten
Vertragslaufzeit

Global Player
8
Beratungsstunden
im Monat
1.600 EUR
monatlich
bei 24 Monaten
Vertragslaufzeit
1.680 EUR
monatlich
bei 12 Monaten
Vertragslaufzeit
1.760 EUR
monatlich
bei 6 Monaten
Vertragslaufzeit

Alle Preisangaben verstehen sich pro Monat, netto und zuzüglich Umsatzsteuer. In gerichtlichen Angelegenheiten beläuft sich meine Vergütung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen mindestens auf die streitwertabhängige Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Start-up-Angebot gilt ausschließlich für junge Unternehmen bis zu zwei Jahre nach Gründung; es gilt nicht für verbundene Unternehmen (z.B. Tochter- oder Schwestergesellschaften).

INTERESSIERT?

Wenn Ihnen mein Angebot zusagt, freue ich mich über Ihren Anruf:
Telefon: 089 / 72 30 86 26
Oder schicken Sie mir eine E-Mail.
Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen Termin in meinem Büro oder in Ihrem Unternehmen und gebe Ihnen Gelegenheit, mich persönlich kennenzulernen.

Einen ersten Eindruck können Sie sich bereits auf meiner Website www.wirtschaftsrecht-münchen.de verschaffen.

WAS SIE WISSEN SOLLTEN:

  • Was passiert, wenn Sie mein Beratungsbudget in einem Monat nicht in Anspruch nehmen?

    Sie können Ihr Zeitguthaben bis zu drei Monate lang vortragen. Beratung, die Sie beispielsweise im August nicht benötigen, können Sie noch im November in Anspruch nehmen.
  • Und wenn Sie in einem Monat mehr Beratung brauchen als vorgesehen?

    Dann können Sie bereits Ihr Guthaben für den Folgemonat beanspruchen. Genügt auch das nicht, berechne ich für jede weitere Stunde € 275. Die Berechnung erfolgt zeitanteilig je angefangene sechs Minuten. Selbstverständlich können Sie bei Verfügbarkeit auch jederzeit ein größeres Zeitbudget vereinbaren, vor allem, wenn sich Ihr Beratungsbedarf dauerhaft erhöht hat.
  • Welche Beratungsleistungen werden vom Share-a-Lawyer-Konzept erfasst?

    Das Programm umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung in allen hier aufgeführten zivilrechtlichen Angelegenheiten. Ich berate ausschließlich in Rechtsgebieten, in denen ich Erfahrung und besondere Kenntnisse besitze. Für Fälle des öffentlichen Rechts, des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, des Familienrechts (außer Family Wealth), des Wohnmietrechts oder des Straßenverkehrsrechts kann ich Ihnen gerne kompetente Kolleginnen und Kollegen empfehlen. Steuerrechtliche Fragen bedürfen stets der Hinzuziehung Ihres Steuerberaters.

    Mein Angebot umfasst auch die Beratung in gerichtlichen Angelegenheiten. Allerdings bemisst sich meine Vergütung in diesen Fällen aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen (§§ 49b Abs. 1 S. 1 BRAO und 4 Abs. 1 S. 1 RVG) mindestens in Höhe der streitwertabhängigen Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.